In der Zwischenzeit kam es auch zu einer Neuordnung des Verfahrens für einen kommenden Seligen oder Heiligen. Ein wesentlicher Punkt ist die Forderung, dass ein Wunder, eine Gebetserhörung des Dieners Gottes vorgelegt, geprüft und bestätigt werden muss. Hier wird alles überaus genau unter die Lupe genommen. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch. Geben die römischen Kommissionen ihre Bestätigung, dann liegt es beim Heiligen Vater, die feierliche Seligsprechung anzukündigen und durch einen Legaten vornehmen zu lassen.